Notausgangs- und Paniktüren
Im April 2003 sind in Deutschland zwei europäische Normen in Kraft getreten, welche die Verwendung von Verriegelungen der Türen in Flucht- und Rettungswegen regeln. Die Normen DIN EN 179 und DIN EN 1125 wurden als europäische Normen verabschiedet. Nach anerkannten Fachkreisen entsprechen diese somit dem Stand der Technik.
Notausgangstüren nach DIN EN 179
Notausgangstüren nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktionen der Fluchttüren kennen. Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle verschlossen ist.
Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde ermöglichen:
• durch Abwärtsschwenken des Drückers (siehe Abbildung),
• durch Drücken der Stoßplatte in Fluchtrichtung.
Paniktüren nach DIN EN 1125
Paniktüren nach DIN EN 1125 sind nach der Norm dort einzusetzen, wo mit hohem Publikumsverkehr zu rechnen ist und bei Unkenntnis der räumlichen Gegebenheiten Paniksituationen entstehen können. Das betrifft z. B. Versammlungsräume, Theater, Kinos, Diskotheken, Schulen und Krankenhäuser. Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsstange an jeder beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird.
Die hierzu erforderlichen Bedienungskräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff in Sekundenschnelle betätigen können:
• durch Abwärtsschwenken der Griffstange in Fluchtrichtung (siehe Abbildung),
• durch Drücken der Druckstange in Fluchtrichtung.